BERUFSPRÜFUNG  
 

Die Berufsprüfung wird durch die Prüfungskommissionen des SVS durchgeführt und hat den Zweck

  • Kandidatinnen und Kandidaten, die umfangreiche Kenntnisse in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung und gute Kenntnisse über die soziale Sicherheit besitzen, aufgrund einer Spezialprüfung einen Fachausweis abzugeben, der dieses Wissen dokumentiert.
  • Den Sozialversicherungen, den Sozialdiensten aller Art, den öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft (Versicherungen, Personaldienste, Gewerkschaften, usw.) qualifizierte Fachleute zur Verfügung zu stellen, die aufgrund ihrer Ausbildung generelle Auskünfte über die ganze Sozialversicherung erteilen können.

Zur Berufsprüfung werden Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die den Eidg. Fähigkeitsausweis eines kaufmännischen Berufes, oder eine andere gleichwertige oder höhere Ausbildung besitzen, und die eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen. Im Zweifelsfall erteilt die Prüfungskommission der entsprechenden Sprachregion Auskunft.

Prüfungen

Die Berufsprüfung umfasst folgende zwölf Prüfungsteile:

    schriftlich: mündlich:
1 Soziale Sicherheit 60 20
2 Recht 45  
3 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 60  
4 Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AIV) 60  
5 Berufliche Vorsorge (BV) 60  
6 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und Sozialhilfe (SH) 60  
7 Erwerbsersatzordnung (EO), Mutterschaftsentschädigung (MSE) und Familienzulagen (FZ) 45  
8 Invalidenversicherung (IV) 60  
9 Soziale Krankenversicherung (KV) 60  
10 Militärversicherung (MV) 45  
11 Privatversicherung (PV)   20
12 Obligatorische Unfallversicherung (UV) 60  

Die Sozialversicherungszweige sind in der Regel in dieselben Kapitel unterteilt und umfassen die folgenden Themen (Details siehe Wegleitung):

  • Geschichte
  • Gesetz, Organisation, Träger
  • Versicherte Personen
  • Beitragswesen
  • Versicherte Risiken
  • Leistungen und deren Bemessung
  • Finanzierung
  • Verfahren / Rechtspflege
  • Koordination und Internationales
  • Aktuell

Wer die Berufsprüfung bestanden hat, erhält den Fachausweis und ist berechtigt, den geschützten Titel "Sozialversicherungsfachmann-/Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis" zu führen.

Hier finden Sie die PDF - Dokumente :

  • Wegleitung (Ausgabe 2011, gültig ab 1. Januar 2011)

 

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16.12.2011