| BERUFSPRÜFUNG |
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Die Berufsprüfung wird durch die Prüfungskommissionen des SVS durchgeführt und hat den Zweck
Zur Berufsprüfung werden Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die den Eidg. Fähigkeitsausweis eines kaufmännischen Berufes, oder eine andere gleichwertige oder höhere Ausbildung besitzen, und die eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen. Im Zweifelsfall erteilt die Prüfungskommission der entsprechenden Sprachregion Auskunft. Prüfungen Die Berufsprüfung umfasst folgende zwölf Prüfungsteile:
Die Sozialversicherungszweige sind in der Regel in dieselben Kapitel unterteilt und umfassen die folgenden Themen (Details siehe Wegleitung):
Wer die Berufsprüfung bestanden hat, erhält den Fachausweis und ist berechtigt, den geschützten Titel "Sozialversicherungsfachmann-/Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis" zu führen. Hier finden Sie die PDF - Dokumente :
Homepage - Cette page en français 16.12.2011 |